Wissenswertes von A bis Z

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei Glückskäferchen. Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit uns so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Abenteuer

Neues zu erleben, kann mit einem Abenteuer verbunden sein, das spannend,aufregend und schön ist. Wenn es aber ein Abenteuer ist, auf das man sich nicht vorbereitet hat, so kann es zu einem gewagten Unternehmen werden. Eltern und Tagespflegeeltern sollten die Kindertagespflege so planen, dass es kein Abenteuer im negativen Sinne wird. Hierzu bedarf es regelmäßiger Gespräche und vertraglicher Regelungen. Das heißt nicht, dass alles eingeschränkt und festgelegt ist und die Spontanität keinen Raum hat. Sie sind vielmehr Voraussetzung dafür, dass die Tagespflege für das Kind als etwas Spannendes, Aufregendes und Schönes, als ein Abenteuer im positiven Sinne gestaltet werden kann, mit dem alle Beteiligten zufrieden sind.

 

Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie über alles Wissenswerte. Terminanfragen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Telefon

+49 176 53770634

Ärztliche Versorgung im Notfall

Wir sind verpflichtet, im Notfall für ärztliche Hilfe zu sorgen und die Eltern sofort zu verständigen.

Aufsichtspflicht

Während der Betreuungszeit übernimmt die Tagespflegeperson an Stelle der (abwesenden) Eltern die Aufsicht. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf eine andere Person (z.B. Ehepartner, Hilfskraft) sollte nur in Absprache mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) erfolgen. Kommt das Kind oder ein Dritter durch das Verhalten des Kindes zu Schaden, so wird in der Regel vermutet, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Die Tagespflegeperson muss darlegen, dass sie entweder ihrer Aufsichtspflicht genüge getan hat oder der Schaden trotzdem entstanden wäre. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haftet die jeweils Aufsichts-führende Person. Hat die Tagespflegeperson die Aufsicht auf eine andere Person übertragen, haftet sie unter Umständen aber auch neben dieser (bei sog. Auswahlverschulden). Die Tagespflegeperson darf das Tagespflegekind nicht alleine lassen. Nur in Notfällen, z. B. um ein Kind ins Krankenhaus zu begleiten, darf die

Tagespflegeperson ohne Absprache die Aufsicht über die anderen Kinder einer anderen Person übertragen. Die Aufsicht durch eigene ältere Kinder der Tagespflegeeltern ist nicht gestattet.

Eingewöhnungsphase

Der Beginn der Tagespflege stellt eine Stresssituation für das Kind da. Die Trennung von der Bezugsperson, neue räumliche Umgebung, neue Bezugspersonen und neue soziale Stellung sind zunächst verwirrend. Eine gute Vorbereitung auf die Tagespflege und eine behutsame Eingewöhnung, können den Einstieg in die Tagespflege-gruppe erleichtern! Jedes Kind ist individuell, deshalb ist auch jede Eingewöhnungsphase individuell auf das Kind abgestimmt! Im Durchschnitt dauert eine Eingewöhnung ca. 4-6 Wochen. Zum Wohle des Kindes richtet sich die Eingewöhnungsphase primär nach dem Bedürfnis des Kindes und nicht dem der Eltern!

Entschuldigungen

Wir bitten Sie Ihr Kind möglichst zeitnah zu entschuldigen falls es die Kinderbetreuung nicht besucht oder krank ist.

Erste Hilfe

Einen Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle haben wir absolviert und nehmen regelmäßig an Auffrischungskursen teil.

Kündigungsfrist

Wir legen sehr großen Wert darauf, dass das Ende der Betreuungszeit für Ihr Kind nicht zu einem traumatischen Erlebnis wird, daher beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Bitte planen Sie Ihrem Kind zuliebe diese Zeitspanne unbedingt als Vorlaufzeit zum Abschiednehmen mit ein.

Offenheit

Offenheit und Vertrauen im Umgang mit Problemen sind uns wichtig. Kurze Gespräche über die Entwicklung des Kindes und das Wohlbefinden sollten selbstverständlich sein.

Pünktlichkeit

Wir bitten Sie die vereinbarten Bring- und Abholzeiten einzuhalten. Sollte dies aus irgendeinem Grund mal nicht möglich sein, bitten wir um sofortige Benachrichtigung!

Was passiert im Krankheitsfall?

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in den Kindergarten; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

Zeugnis

Bitte stellen Sie uns nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ein Zeugnis / Referenz aus.