Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen ab 01.01.2024
Kostenbeitrag je Betreuungsstunde | |
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 2,67 € |
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 2,08 € |
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 1,40 € |
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren | 0,47 € |
Berechnungsbeispiel zum Kostenbeitrag:
Ein Kind aus einer Familie mit
insgesamt 2 Kindern (unter 18 Jahren) wird durch eine Tagespflegeperson 6 Stunden an 5 Tagen in der Woche betreut.
Der Kostenbeitrag
der Eltern an den Landkreis beträgt:
30 Stunden/Woche x
2,08 €/Betreuungsstunde x
4,3 Wochen/Monat = 268 €
Hinweis:
Der Kostenbeitrag wird in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang und der Anzahl der Kinder in der Familie ermittelt. Es besteht zudem die Möglichkeit eine
jugendhilferechtlicherechnung nach § 90 Absatz 4
SGB VIII in Anspruch zu nehmen, dabei werden
die Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt. Bei Bezug folgender Leistungen sind die Empfänger von Kostenbeiträgen befreit:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Grundsicherung)
- Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungs-gesetzes
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Auf Antrag ist der Kostenbeitrag in der Kindertagespflege in diesen
Fällen zu erfassen
Nähere Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe: