Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen ab 01.01.2020

  Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2,27 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1,74 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,16 €
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,39 €

Berechnungsbeispiel zum Kostenbeitrag:


Ein Kind aus einer Familie mit insgesamt 2 Kindern (unter 18 Jahren) wird durch eine Tagespflegeperson 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche betreut.


Der Kostenbeitrag der Eltern an den Landkreis beträgt:
40 Stunden/Woche x 1,74 €/Betreuungsstunde x 4,3 Wochen/Monat = 299


Hinweis:


Der Kostenbeitrag wird in Abhängigkeit vom Betreuungsumfang und der Anzahl der Kinder in der Familie ermittelt. Es besteht zudem die Möglichkeit eine jugendhilferechtlicherechnung nach § 90 Absatz 4 SGB VIII in Anspruch zu nehmen, dabei werden die Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt. Bei Bezug folgender Leistungen sind die Empfänger von Kostenbeiträgen befreit:

 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Grundsicherung)
  • Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungs-gesetzes
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Auf Antrag ist der Kostenbeitrag in der Kindertagespflege in diesen

Fällen zu erfassen

Nähere Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe: